Deutschlands erstes UVV Prüfer Suchportal für befähigte Personen
Noch nicht der passende Prüfer dabei?
Dann werden Sie doch einfach selbst UVV Prüfer. Hier informieren!
Für Suchende
Ihre Vorteile auf einen Blick
| Es werden ausschließlich zertifizierte UVV Prüfer gelistet
| Endlich Rechtssicherheit bei Ihrer Prüfung
| Weiterbildungspflicht für alle Prüfer
| Finden Sie schnell und einfach Ihre passende UVV Prüfung
| Vergleichen Sie die Angebote
Fragen und Antworten
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Warum gibt es Deine-UVV-Prüfung.de?Mit der LTS-Akademie bilden wir seit vielen Jahren UVV-Prüfer für verschiedenste Arbeitsmittel aus und haben uns hier mittlerweile deutschlandweit einen Namen gemacht. Deine-UVV-Prüfung.de ist die logische Konsequenz auf die stetig wachsende Nachfrage für befähigte Personen / UVV Prüfer für die Prüfung von Arbeitsmitteln in Deutschland. Verantwortungsbewusste Unternehmen wissen, dass eine Vielzahl von Arbeitsmitteln regelmäßig von einer befähigten Person überprüft werden muss. Früher wurde zu dieser Art von Prüfung auch gerne UVV Prüfung gesagt. Leider tümmeln sich im freien Markt eine Vielzahl an Prüfern, die häufig keine Berechtigung besitzen oder sich nie entsprechend weitergebildet haben. Damit Sie als Kunde nicht an solche Prüfer geraten, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit sich Ihren passenden Prüfer zu suchen und sich über einzelne Prüfungen direkt zu informieren.
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Warum müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden?Der Gesetzgeber schreibt in der Betriebssicherheitsverordnung im § 14 (2): "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen." Das bedeutet, dass jedes Arbeitsmittel von dem eine Betriebsgefahr ausgeht, von einer befähigten Person zu prüfen ist. Der Zeitraum wird hier in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst festgelegt. (§3 Betriebssicherheitsverordnung)
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Ich habe keine Gefährdungsbeurteilung, was jetzt?Grundsätzlich ist diese die Voraussetzung für die Arbeitsmittelprüfung, jedoch können die meisten Arbeitsmittel im Standard auch ohne Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Der UVV-Prüfer wird mit Ihnen dann den nötigen Intervall der Prüfung absprechen. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung brauchen, so können Sie sich direkt an unsere Arbeitsschutzabteilung wenden. Unsere Arbeitsschützer werden für Sie die passende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Email an: info@lts-akademie.de Rechtliche Grundlage:Betriebssicherheitsverordnung §3 - Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. (2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1.den Arbeitsmitteln selbst, 2.der Arbeitsumgebung und 3.den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
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Woran erkenne ich einen guten Prüfer?Voraussetzung: Eine anerkannte befähigte Person hat eine fundierte Sachkunde auf seinem Gebiet mit dem jeweiligen Arbeitsmittel und einen Lehrgang über die benötigte Fachkunde erfolgreich absolviert. Nachweise: Der Prüfer kann seine Ausbildung zur befähigten Person mit einem Zertifikat nachweisen. Weiterbildung: Befähigte Personen (UVV Prüfer) müssen regelmäßig ( ca. alle 3 Jahre) an einer Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildungen, die über die LTS-Akademie GmbH durchgeführt werden, sind durch ein entsprechendes Zertifikat bescheinigt.
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Wofür stehen das Gütesiegel und die Registrierungsnummer?Durch unser Gütesiegel brauchen Sie sich bei der Beauftragung Ihres UVV Prüfers keine Gedanken mehr um die Rechtssicherheit machen, das haben wir bereits für Sie übernommen.Das Gütesiegel steht für die geprüfte Qualität eines Anbieters und zeigt Ihnen auf den ersten Blick, dass dieser alle Qualifikationen zum Durchführen der aufgeführten UVV Prüfungen erfüllt und seiner Weiterbildungspflicht nachgekommen ist.
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Müssen die Prüfer schriftlich beauftragt werden?Ja! Denn durch die schriftliche Beauftragung erhält der Prüfer erst die Befugnis das Arbeitsmittel zu prüfen. Darüber hinaus erhält er hier die Möglichkeit, defekte oder gefährliche Arbeitsmittel außer Betrieb zu nehmen.
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Ich bin befähigte Person und möchte mich als Prüfer registrieren lassen...Das freut uns! Dann melden Sie sich einfach unter dem Punkt "Anbieter werden" an. Ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir im Rahmen Ihrer Registrierung. Wir werden uns nach der Bearbeitung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Fragen vorab, können Sie uns auch gerne direkt anrufen.
Wir vermitteln fachkundige Prüfer für die UVV-Prüfung für Pkw und mehr
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen bestimmte Pflichten an Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. So muss jedes Arbeitsmittel, von dem eine Betriebsgefahr ausgehen kann, von einer befähigten Person geprüft werden. Die sogenannte UVV-Prüfung betrifft sowohl (Dienst)Fahrzeuge wie beispielsweise Pkw als auch weitere technische Maschinen und Anlagen.
Die UVV-Prüfung Ihres Pkw, Ihrer Baumaschinen oder eines anderen Arbeitsmittels sollte indes ausschließlich von befähigten Personen bzw. UVV-Prüfern durchgeführt werden. Da es am Markt auch eine Vielzahl an Prüfern gibt, die oftmals weder eine Berechtigung haben noch die entsprechende Weiterbildung genossen haben, möchten wir Ihnen mit unserem Portal eine Orientierungshilfe an die Hand geben. Denn hier finden Sie nur anerkannte befähigte Personen und Prüfer mit entsprechendem Zertifikat. Die UVV-Prüfung für Pkw geschieht mithilfe einer Checkliste, um maximale Transparenz zu gewährleisten – das gilt natürlich auch für die UVV-Prüfung für Lkw sowie alle anderen Fahrzeuge und Arbeitsmittel.
Professionelle UVV-Prüfung für Fahrzeuge aller Art
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind stets im Rahmen der UVV-Prüfung von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand hin zu prüfen. Dieser Verpflichtung sollten Sie nicht nur im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter nachkommen – Sie riskieren sonst zudem ein Bußgeld. Die Dienstfahrzeuge sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden, um eine ausreichende Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Bei uns finden Sie im Handumdrehen einen professionellen Sachkundigen in Ihrer Nähe, der diese Prüfung rasch und gründlich für Sie durchführt sowie die Ergebnisse schriftlich dokumentiert.
Fachgerechte UVV-Prüfung für Ihre Stapler
Auch Stapler und andere Flurförderzeuge müssen zumindest einmal jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Schließlich hängt auch bei diesen Fahrzeugen der gefahrlose und sichere Betrieb von deren einwandfreiem Zustand selbiger ab. Mögliche Schäden durch Verschleiß oder äußere Einwirkungen können so rechtzeitig aufgedeckt werden, um so unter Umständen schwere Unfälle zu verhindern. Wir vermitteln Ihnen ausschließlich zertifizierte Prüfer, bei denen Sie absolute Rechtssicherheit haben und sich kein Kopfzerbrechen mehr über die UVV-Prüfung für Ihre Stapler machen müssen.
Unsere Erfahrung für Ihre Sicherheit: Durchführung der UVV-Prüfung für Krane
Eine UVV-Prüfung ist auch für Krane essenziell, um die Funktionalität und damit die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Denn wenn im schlimmsten Fall Lasten herabstürzen oder gar ein Kran umkippt, gefährdet dies Menschenleben. Auch hier gilt, die Prüfung mindestens einmal im Jahr durchzuführen, bei etwaigen Veränderungen wie beispielsweise einem Umbau besteht erneut Prüfpflicht vor der Inbetriebnahme. Sorgen auch Sie für die erforderliche Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel, um Ihre Mitarbeiter und die Umgebung gezielt vor Gefahrenpotenzialen zu schützen.
UVV-Prüfung für Ihre Fahrzeuge – von Baumaschinen bis Pkw
Wir vermitteln Ihnen befähigte Personen für die UVV-Prüfung vom einfachen Pkw bis hin zu großen Baumaschinen. All unsere Prüfer können entsprechende Zertifikate vorweisen und nehmen alle drei Jahre an einer Weiterbildung teil. So können wir Ihnen stets absolute Rechtssicherheit garantieren. Sollten Sie unsicher sein, ob und wann Sie eine UUV-Prüfung benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch bei Fragen zu unserem Angebot stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort.
Deutschlandweite UVV Prüfung durch Sachkundige befähigte Personen
LTS-Akademie GmbH
In der Liethe 1, 58730 Fröndenberg
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Berufsgenossenschaften). Als Unternehmer (Gewerbetreibender) haben Sie die Pflicht nach §14 Betriebssicherheitsverordnung, Ihre gewerblich genutzten Arbeitsmittel durch eine befähigte Person auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Finden Sie Ihre Sachkundigen befähigten Personen (UVV Prüfer) einfach in 3 Schritten auf unserer Website. Hier eine Übersicht der Städte wo unsere Prüfer die UVV Prüfung unter anderem anbieten.
Wir unterstützen Sie gerne in ganz Deutschland, Achim, Ahaus, Alpen, Aachen, Ahaus, Aalen, Ahlen, Alsdorf, Aschaffenburg, Aurich, Bad Arolsen, Bad Bentheim, Bad Ems, Bad Hersfeld, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Soden, Bamberg, Bayreuth, Beckum, Bergisch-Gladbach, Bergheim, Bergkamen, Bernburg, Berlin, Bensheim, Bielefeld, Bietigheim-Bissingen, Bitburg, Blankenheim, Bramsche, Brilon Brühl, Brunsbüttel, Bocholt, Bremen, Bremerhaven, Brühl, Bochum, Bornheim, Borken, Bonn, Bönen, Borken, Bottrop, Buchholz, Büren, Burg, Butzbach, Chemnitz, Cloppenburg, Coburg, Darmstadt, Datteln, Dorsten, Delmenhorst, Detmold, Dieburg, Dillenburg, Dinslaken, Dortmund, Düsseldorf , Dorsten, Dreieich, Dresden, Düren, Duisburg, Erfurt, Eisenach, Erkrath, Erftstadt, Emden, Emsdetten, Enger, Eschborn, Essen, Esslingen, Euskirchen, Fellbach, Friedberg, Friedeburg, Friesoythe, Frankfurt, Fulda, Geldern, Gerolstein, Gießen, Gladbeck, Greven, Grevenbroich, Gronau, Groß-Gerau, Goch, Gotha, Göttingen, Gummersbach, Gütersloh, Göttingen, Hagen, Hannover, Hamburg, Hamminkel, Hamm, Haren, Haan, Hanau, Hattersheim, Hattingen, Heek, Heinsberg, Heidelberg, Heek, Hennef, Herborn, Herford, Heppenheim, Hilden, Hof, Hofheim, Hürth, Höxter, Husum, Ibbenbüren, Ingolstadt, Iserlohn, Issum, Jülich, Kahl, Kalkar, Kassel, Kaiserslautern, Kerpen, Kempen, Kamp-Lintfort, Kelkheim, Kiel, Krefeld, Kreuztal, Kleve, Köln, Koblenz, Lathen, Lünen, Langen, Landshut, Langenfeld, Leer, Leipzig, Lemgo, Leonberg, Leverkusen, Lippstadt, Limburg, Lingen, Lüneburg, Lorup, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Maintal, Mainz, Marburg, Marl, Marsberg, Mannheim, Maintal, Mechernich, Melle, Meppen, Mettmann, Minden, Mörfelden, Monheim, Mülheim, Mönchengladbach, Montabaur, Moers, Neuwied, Neuss, Münster, Munster, Neustadt, Neumünster, Neu-Isenburg, Niebüll, Norderstedt, Norden, Norderney, Nordheim, Nordhorn, Nürnberg, Oberhausen, Oelde, Oldenburg, Olpe, Offenbach, Osnabrück, Overath, Paderborn, Papenburg, Pinneberg, Plaid, Plauen, Pforzheim, Pfungstadt, Potsdam, Prüm, Ratingen, Recklinghausen, Regensburg, Rheine, Rheinbach, Rehda-Wiedenbrück, Rehde, Remscheid, Rheinberg, Rendsburg, Rothenburg, Rottweil, Rüsselsheim, Saalfeld, Saarlouis, Saarbrücken, Schramberg, Schüttdorf, Schlüchtern, Schweinfurt, Seesen, Siegburg, Siegen, Sindelfingen, Soltau, St.-Augustin, Speyer, Stade, Staßfurt, Sinzig, Stuhr, Stolberg, Solingen, Soest, Soltau, Stuttgart, Straubing, Südlohn, Sylt, Tier, Unna, Uedem, Uelzen, Varel, Verden, Velbert, Vechta, Viersen, Weimar, Weinheim, Weißenfels, Wilhelmshaven, Werl, Werlte, Werne, Wesel ,Wesseling, Wesuwe, Westerstede, Weyhe, Winterberg, Witten, Wittlich, Würselen, Würzburg, Worringen, Worms, Wuppertal, Xanten, Zwickau,
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