UVV-Prüfung für Pkw mit Checkliste
Sie besitzen gewerblich genutzte Fahrzeuge oder gar einen Fuhrpark? Dann unterliegen Sie als Gewerbetreibender der Pflicht, diese einer jährlichen UVV-Prüfung zu unterziehen. Das gilt für Pkw, Lkw und Sonderfahrzeuge gleichermaßen. Mittels Checkliste werden im Rahmen einer solchen Prüfung durch eine befähigte Person sicherheitsrelevante Fahrzeugeigenschaften geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten. So profitieren Sie als Gewerbetreibender von maximaler Transparenz und sind zudem rechtlich auf der sicheren Seite.
Ob Sie selbst als befähigte Person die UVV-Prüfung für Pkw mittels Checkliste anbieten oder als Unternehmen auf der Suche nach einem qualifizierten Prüfer sind – mit unserem Portal bringen wir Anbieter und Suchende zusammen und garantieren beiden Parteien eine sichere wie professionelle Umsetzung. Nicht nur Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeuge, sondern auch Pkw, die gewerblich genutzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden. Dazu zählen also beispielsweise auch Taxis, Mietwagen und Poolfahrzeuge.
Die UVV-Prüfung für Pkw mit Checkliste für optimale Transparenz
Auch für Pkw ist die Prüfung essenziell
Obgleich die potenzielle Gefahr, die von großen Lastenfahrzeugen oder schweren Arbeitsmaschinen mit Mängeln ausgeht, oft gegenwärtiger und offensichtlicher ist, darf auch die regelmäßige UVV-Prüfung gewerblicher genutzter Pkw nicht unterschätzt werden. Mithilfe einer Checkliste, bei der die befähigte Person sämtliche zu prüfende Punkte einzeln als "in Ordnung" bzw. "nicht in Ordnung" kennzeichnet und gegebenenfalls eine Mängelbeschreibung hinzufügt, werden die Prüfung sowie die Ergebnisse detailliert und transparent dokumentiert. Überprüft werden dabei unter anderem der einwandfreie Zustand bzw. die Funktion der lichttechnischen Einrichtung, Bereifung, Bremsen und vieles mehr. So wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie der Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter oder Kunden gewährleistet.
Die UVV-Fahrzeugprüfung wird mit Checkliste angenehm erleichtert
Ob für den befähigten Prüfer oder das Unternehmen, das diesen beauftragt – mithilfe der Checkliste ist die UVV-Fahrzeugprüfung im Nu erledigt und zeigt auch dem Laien sofort, ob und wo eventuelle Mängel vorhanden sind, die es sodann zu beheben gilt. Bei Bedarf ist der Prüfer außerdem befugt, gefährliche oder defekte Arbeitsmittel außer Betrieb zu nehmen. Dass die Ergebnisse der Prüfung auf diese Weise schriftlich dokumentiert werden, ist für alle unsere Prüfer selbstverständlich. Diese sind als Nachweis aufzubewahren. Denn: Wer der Pflicht der UVV-Prüfung nicht nachkommt bzw. diese nicht nachweisen kann, riskiert ein Bußgeld.
Wenn Sie sich einen ersten Überblick über Ablauf und Untersuchungsgegenstand der UVV-Fahrzeugprüfung verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen, selbst einmal einen Blick auf die Checkliste zu werfen. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen, der UVV-Prüfung, oder falls Sie sich eine umfassende Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.
Für die fachgerechte UVV-Prüfung sind Sie bei uns goldrichtig
Selbstverständlich sind wir nicht nur dann Ihr Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um die UVV-Fahrzeugprüfung mit Checkliste Ihrer Pkw geht, sondern vermitteln Ihnen auch befähigte Personen für die UVV-Prüfung für Lkw, Sonderfahrzeuge sowie jegliche Arbeitsmittel, von denen eine Gefahr für den Nutzer ausgehen kann.
Sie sind selbst befähigte Person und möchten Ihre Sichtbarkeit ausbauen? Dann lohnt es sich für Sie, Mitglied bei uns zu werden. Oder spielen Sie als Unternehmen mit dem Gedanken, einen Ihrer Mitarbeiter zum UVV-Prüfer ausbilden zu lassen? Hierfür empfehlen wir Ihnen unseren Lehrgang zum UVV-Prüfer. In jedem Fall sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Vorrausetzungen für Befähigte Personen zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen
Grundsätzlich werden die welche Voraussetzungen, die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, in der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Absatz 6 Satz 6 festgelegt: "Eine zur Prüfung befähigte Person muss über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Fahrzeugen verfügen. Diese setzen eine
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Berufsausbildung
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Berufserfahrung und
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eine zeitnahe berufliche Tätigkeit voraus.
Gemäß DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit" muss die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Fahrzeugen eine abgeschlossene Berufsausbildung im KFZ-Bereich (z.B. Kfz-Mechaniker/-in, Kfz-Mechatroniker/-in oder Landmaschinen-Mechatroniker/-in) oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. Studium der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik) besitzen.